AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Bendl ME e.K.
I. Allgemeines
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Bendl ME e.K. und den Vertragspartnern (Käufern, Auftraggebern usw.) sowie für die Leistungen von Bendl ME e.K. gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGBs des Vertragspartners werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch Bendl ME e.K. Vertragsbestandteil.
II. Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertrag kommt erst mit einer von Bendl ME e.K. erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Hierin müssen alle Vereinbarungen zwischen Bendl ME e.K. und dem Vertragspartner festgehalten oder später schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt insbesondere für mündliche Absprachen, Zusicherungen, Vertragsergänzungen und dergleichen, die Mitarbeiter von Bendl ME e.K. getroffen haben.
2. Die von Bendl ME e.K. erstellten Angebote (Kostenvoranschläge) sind unverbindlich, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird.
3. An die Angebote (Kostenvoranschläge) hält sich Bendl ME e.K. vier Wochen gebunden.
III. Fristen und Verzug
I. Die von Bendl ME e.K. angegebenen Fristen, insbesondere Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn es wurde einzelvertraglich etwas anderes vereinbart (Nr. 3 bis 6). In diesem Fall muss der Vertragspartner Bendl ME e.K. eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen, sofern Bendl ME e.K. die einzelvertraglich vereinbarte Frist nicht einhält.
2. Es gilt die Lieferung ab Werk, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird. Bendl ME e.K. ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei jede Teillieferung als einzelvertragliches Geschäft angesehen wird.
3. Die Fristen beginnen mit dem Datum der. Auftragsbestätigung zu laufen, sofern zu diesem Zeitpunkt alle Einzelheiten des Auftrags und technischen Fragen abgeklärt sind. Andernfalls beginnen die Lieferfristen mit dem Zeitpunkt des Vorliegens aller notwendigen Informationen zu laufen.
4. Bendl ME e.K. kommt mit einer Leistungspflicht nicht in Verzug, wenn Bendl ME e.K. die Verzögerung nicht zu vertreten hat, weil die Ursache der Verzögerung nicht aus der Sphäre von Bendl ME e.K. stammt oder Ausfluss von höherer Gewalt ist. Für Arbeitsmaterialien bleibt die Lieferfähigkeit oder Lieferungsmöglichkeit von Vorlieferanten vorbehalten, wobei sich Bendl ME e.K. im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Beschaffung bemühen wird.
5. Im Falle der Nr. 4 verlängern sich die angegebenen Fristen um die Dauer der aufgetretenen Störung.
6. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware im Werk oder Lager als mit der Meldung der Versandbereitschaft versehen wurde und aus einem Grund, der nicht aus der Sphäre von Bendl ME e.K. stammt, nicht abgesendet werden konnte.
IV. Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die Preise bestimmen sich gemäß der aktuellen Preisliste von Bendl ME e.K. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten ab Werk oder Lager. Eine hiervon abweichende Preisabsprache ist selbstverständlich schriftlich möglich. Die Kostentragungspflicht des Vertragspartners gilt nicht für den Fall eines Verbrauchsgüterkaufs, wenn die Rücksendung aufgrund eines Rücktritts vom Vertrag wegen eines Sachmangels erfolgen sollte.
2. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter ungehinderter Erreichbarkeit durch Kraftfahrzeuge auf normalem
Frachtweg. Fehl- oder Mehrfrachten gehen zu Lasten des Vertragspartners, sofern er diese zu vertreten hat.
3. Ein Skonto-Abzug kann nur vorgenommen werden, sofern dies individualvertraglich so vereinbart wurde.
4. Bendl ME e.K. ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen, sofern hierfür auf Seiten von Bendl ME e.K. ein sachlich berechtigender Grund gegeben ist und keine überwiegenden Belange des Vertragspartners entgegenstehen.
Dies insbesondere dann, wenn der Vertragspartner aufgrund Zahlungsschwierigkeiten die bereits seitens Bendl ME e.K. bestehenden Forderungen nicht begleicht/begleichen kann.
5. Der Vertragspartner kann nur gegen Forderungen von Bendl ME e.K. aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aus demselben Einzelvertragsverhältnis herrührend, sind.
6. Die Leistungen des Auftragnehmers können per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in
Rechnung gestellt werden. Sofern der Auftraggeber es nicht ausdrücklich anders wünscht, erfolgt die
Rechnungsstellung auf dem elektronischen Weg per E-Mail.
V. Haftung
1. Die Haftung von Bendl ME e.K. auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer V. eingeschränkt.
2. Bendl ME e.K. haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
3. Soweit Bendl ME e.K. gemäß V.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt die Bendl ME e.K. bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln an der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten sind. Auf besondere Haftungsrisiken hat der Vertragspartner Bendl ME e.K. nach Auftragserteilung und vor Ausführung hinzuweisen.
4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der, Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Bendl ME e.K.
5. Soweit Bendl ME e.K. technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
6. Die Haftung der Bendl ME e.K. für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden ist ausgeschlossen
7. Die Einschränkungen dieser Ziffer V gelten nicht für die Haftung von Bendl ME e.K. wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
VI. Urheberrecht, Geheimhaltung
1. Bendl ME e.K.. behält sich das geistige Eigentum an von ihr gefertigten Angebotsunterlagen sowie Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) vor
2. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Unterlagen von Bendl ME e.K. zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich in digitaler oder analoger Form wiederzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
3. Der Vertragspartner ist lediglich berechtigt, die von Bendl ME e.K. angefertigten Unterlagen zum vertragsmäßigen Zweck zu verwenden, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart wird.
VII. Verpflichtungen des Vertragspartners, Transportversicherung
1. Der Vertragspartner hat versandfertig gemeldet Ware innerhalb von vier Tagen abzurufen.
2. Der Vertragspartner ist Bendl ME e.K. gegenüber zur Geheimhaltung verpflichtet, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
3. Die Lieferung von Waren kann durch eine Transportversicherung abgesichert werden, sofern der
Vertragspartner dies wünscht. Er hat die dafür anfallenden erforderlichen Kosten in Vorleistung zu erbringen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Bendl ME e.K. behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann im Sinne des HGB, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht mit
Begleichung des Preises des Vertragsgegenstandes, sondern erst nach Begleichung aller kontokorrenten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner.
2. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung berechtigt. In dem Fall, dass das Eigentum der Bendl ME e.K. durch Weiterveräußerung, Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Untergang des Vertragsgegenstandes
erlischt, tritt an dessen SteIle das Arbeitsprodukt oder die daraus entstehende Forderung. Der Vertragspartner
ist jedoch zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er den
Zahlungsverpflichtungen gegenüber-Bendl ME e.K. nachkommt.
3. Übersteigt der Wert des Vorbehaltseigentums die Gesamtforderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner um mehr als 10 %, wird Bendl ME e.K. auf Verlangen die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Salvatorische Klausel
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Bendl ME e.K..
2. Der Vertrag inklusive dessen Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG). Im Zweifel gelten für die Auslegung die INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, hat dies auf die Wirksamkeit des Vertrages und die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen keinerlei Einfluss. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungstücke gekannt hätten.
